WHISTLEBLOWING MANAGEMENT

Auf Basis der Richtlinie EU/2019/1937 werden Whistleblowingsysteme für viele Unternehmen in ganz Europa zur Pflicht. In Österreich erfolgte die Umsetzung im HinweisgeberInnenSchutzgesetz (HSchG), das seit 25.02.2023 in Kraft ist.

Juristische Personen – somit Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten aber zum Beispiel auch Vereine haben eine interne Meldestelle bis längstens 17.12.2023 einzurichten.

Wir bieten unter der Marke TheConfidant (dt. „Vertrauensperson“) Unternehmen an, deren interne Meldestelle vollumfänglich an uns auszulagern. Dadurch wird neben der Schonung interner Ressourcen gleichzeitig höchstmögliche Akzeptanz bei HinweisgeberInnen geschaffen. – Wir bearbeiten einlangende Hinweise stets neutral und unvoreingenommen.

NÄHERE INFORMATIONEN UND DEMOVERSION FINDEN SIE UNTER WWW.THECONFIDANT.AT

Mit TheConfidant setzen Sie auf das Rundum-Sorglos-Paket für Ihr Unternehmen: Egal ob Whistleblowing Management zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, erweitertes Compliance Management, Ideas & Improvement Management, eine beliebige Kombination oder die komplette System-Trias – Sie wählen aus, wir erledigen den Rest.

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