ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Aichinger Consulting e.U., FN 487386 w abgeschlossenen Verträge.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für datenschutzrechtliche Haftungen. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.aichinger-consulting.at/datenschutz. Für weitere Fragen oder Informationen rund um das Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte per E-Mail an beratung@aichinger-consulting.at oder per Brief an Aichinger Consulting e.U., Gaisbergstraße 28, 5020 Salzburg.
I. Geltung
1. Aichinger Consulting e.U. erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten – sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abbedungen wurden – für alle Rechtsbeziehungen zwischen Aichinger Consulting e.U. und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Aichinger Consulting e.U. schriftlich bestätigt werden.
3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Aichinger Consulting e.U. ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Aichinger Consulting e.U. bedarf es nicht.
4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
II. Kostenvoranschlag, Angebot
1. Angebote und Kostenvoranschläge von Aichinger Consulting e.U. sind unverbindlich soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Verbindliche Angebote werden von Aichinger Consulting e.U. für die Dauer von 14 Tagen aufrechterhalten. Erfolgt die Beauftragung nach Ablauf dieser Zeit, so besteht keine Bindung von Aichinger Consulting e.U. an das Angebot. Der Kunde hat nach Ablauf der Bindungswirkung des Angebotes keinen Anspruch auf eine angebotsgemäße Leistungserbringung. Aichinger Consulting e.U. steht das Recht zu, das Angebot zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren oder zurückzuziehen, ohne dass dem Auftragnehmer daraus Ansprüche erwachsen.
3. Sobald abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Aichinger Consulting e.U. schriftlich und verbindlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird Aichinger Consulting e.U. den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt die Kostenüberschreitung als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
4. Eine Kostenüberschreitung von bis zu 15 % erfordert keine gesonderte Verständigung. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.
III. Vertragsabschluss
1. Der Beratungsvertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebotes von Aichinger Consulting e.U. durch den Kunden zustande.
2. Wird ein unverbindliches Angebot oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vom Kunden angenommen oder erfolgt die Annahme nach Ablauf der Bindungsfrist eines Angebotes oder Kostenvoranschlages, kommt der Vertrag erst durch schriftliche Bestätigung der Annahmeerklärung durch Aichinger Consulting e.U. zustande.
3. Von Aichinger Consulting e.U. korrigierte oder abgeänderte Angebote oder Kostenvoranschläge bedürfen zur Begründung eines Vertragsverhältnisses einer Annahmeerklärung durch den Kunden.
IV. Eigentumsrecht und Urheberrecht
1. Alle Leistungen von Aichinger Consulting e.U., einschließlich jener aus Präsentationen (zB Konzepte, Entwürfe, Muster, Vorlagen, Erklärungen, Anleitungen, Verzeichnisse, Texte, Textbausteine, Erläuterungen, Handouts etc), auch einzelne Teile daraus, bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars Eigentum von Aichinger Consulting e.U.
2. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Aichinger Consulting e.U. beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren entgeltlichen Leihverhältnis.
3. Jede über den vereinbarten Verwendungszweck und/oder -umfang hinausgehende Nutzung, Überlassung, Übermittlung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verwertung, Veräußerung oder sonstige Verwendung ist unabhängig davon, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ausdrücklich untersagt.
4. Für die Nutzung von Leistungen von Aichinger Consulting e.U., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – vorab die Zustimmung von Aichinger Consulting e.U. erforderlich. Dafür steht Aichinger Consulting e.U. eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
5. Der Kunde haftet Aichinger Consulting e.U. für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
V. Kennzeichnung
1. Auf Websites, in sozialen Medien oder sonst im Internet oder öffentlich bereitgestellte Dokumente, Unterlagen, etc von Aichinger Consulting e.U. dürfen stets nur unter Hinweis auf Aichinger Consulting e.U. durch Nennung der Unternehmensbezeichnung oder Verwendung des Logos/der Marke verwendet werden.
2. Aichinger Consulting e.U. ist es unentgeltlich gestattet, das Logo/die Marke und den Namen/die Firma des Kunden unter Bezugnahme auf die bestehende oder beendete Geschäftsbeziehung zeitlich und räumlich uneingeschränkt für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden. Dem Kunden steht ein redaktionelles Vetorecht zu.
VI. Fremdleistungen
1. Aichinger Consulting e.U. ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung beauftragter Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“), wobei stets auf die fachliche Eignung und einschlägige Qualifikation zu beauftragender Dritter zu achten ist.
2. Die Beauftragung Dritter im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.
3. Wird dem Kunden oder dem Fremddienstleister bei einem Vermittlungsgeschäft die ihm obliegende Leistung unmöglich, ist Aichinger Consulting e.U. von allen Ansprüchen freigestellt und erfolgt eine Anspruchsregulierung direkt zwischen Kunden und Fremddienstleister. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Schadenersatzansprüche sowie sonstige Haftungen.
4. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit mit Aichinger Consulting e.U. hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit Aichinger Consulting e.U. aus wichtigem Grund.
5. Soweit Aichinger Consulting e.U. Fremddienstleister beauftragt, ist dem Kunden untersagt, die von Aichinger Consulting e.U. hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Aichinger Consulting e.U. so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft über Aichinger Consulting e.U. abgewickelt worden.
VII. Zahlungskonditionen, Aufrechnung, Rechnungslegung
1. Sämtliche durch Aichinger Consulting e.U. vorgelegten Rechnungen sind mit Rechnungserhalt sofort und ohne jeden Abzug fällig.
2. Ein Drittel des Honorars sowie die im Angebot aufgeführten Fremdkosten sind unmittelbar nach Vertragsabschluss ohne Abzug zu leisten. Aichinger Consulting e.U. behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Akontozahlung auf Fremdkosten einzufordern.
Das restlich aushaftende Honorar ist unmittelbar nach Durchführung des Auftrags bzw. bei Beendigung der Vertragsbeziehung zu leisten. Die genaue Abrechnung der Fremdkosten erfolgt nach Auftragsdurchführung gegen Beleg. Werden Pauschalpreise vereinbart, erfolgt die Abrechnung ohne Beleg über eventuelle Fremdkosten. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach vollständiger Leistungserbringung durch Aichinger Consulting e.U..
3. Aufträge, die von Aichinger Consulting e.U. im Auftrag des Kunden an Dritte vergeben werden, werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, mit einem Aufschlag von 15 % vom Netto-Auftragswert in Rechnung gestellt.
4. Im Zusammenhang mit der Beratung anfallende öffentlich rechtliche Abgaben, Gebühren, Steuern und sonstige Kosten wie zum sind vom Kunden direkt zu tragen bzw. sofern vereinbart Aichinger Consulting e.U. gegen Nachweis zu erstatten.
5. Aichinger Consulting e.U. behält sich vor, die Ausführung von Aufträgen bis zur Bezahlung offener Rechnungen zurückzustellen.
6. Aichinger Consulting e.U. ist berechtigt, die Nutzung noch nicht vollständig bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen.
7. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Aichinger Consulting e.U. für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung auch nur eines Teilbetrages oder einer Nebenforderung das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
8. Für Verbraucher wird das Recht zur Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn
8.1. Aichinger Consulting e.U. wird zahlungsunfähig,
8.2. es handelt sich um eine Gegenforderung des Verbrauchers, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht,
8.3. über die Gegenforderung des Verbrauchers liegt ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vor oder
8.4. Aichinger Consulting e.U. hat die Gegenforderung ausdrücklich schriftlich anerkannt.
8.5. Liegt kein Verbrauchergeschäft vor, wird das Recht des Kunden zur Aufrechnung generell ausgeschlossen.
9. Ist der Kunde Unternehmer, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ausgeschlossen.
10. Werden mehrere Lösungsvorschläge oder alternative Entwürfe vorgelegt, so ist jeweils nur ein vom Kunden ausgewählter Entwurf durch das Entgelt abgegolten. Bei Inanspruchnahme mehrerer Alternativentwürfe ist für jede Variante ein gesondertes Honorar zu entrichten. Hinsichtlich nicht übernommener Entwürfe ist der Kunde zur Geheimhaltung verpflichtet und es ist dem Kunden untersagt, nicht übernommene Lösungsvorschläge selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.
11. Alle Leistungen von Aichinger Consulting e.U. die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu entlohnen.
12. Mangels anderer Vereinbarung im Einzelfall hat Aichinger Consulting e.U. für die erbrachten Leistungen Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
13. Bei Reisen im Auftrag des Kunden, die in einer Richtung über 3 Stunden am Stück hinausgehen, werden Flüge in der Business Class und Bahnreisen in der ersten Klasse gebucht und in Rechnung gestellt.
VIII. Haftung, Gewährleistung, Verzug Haftung
1. Aichinger Consulting e.U. verpflichtet sich, die vertraglich beauftragten Arbeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers im Gewerbe der Unternehmensberatung durchzuführen.
2. Die Parteien sind sich der Tatsache bewusst, dass es im Bereich „Datenschutz“ größtenteils keine behördlich oder gerichtlich genehmigten Vorgehens- und Verhaltensregeln, Leitlinien, Handlungsanweisungen, Maßnahmen, Muster etc. gibt. Vielfach werden erst behördliche und/oder gerichtliche Entscheidungen und/oder behördliche Leitlinien für klare und eindeutige Verhältnisse sorgen. Daher wird eine Haftung von Aichinger Consulting e.U. für Schadensfälle, die aus behördlichen und/oder gerichtlichen Entscheidungen resultieren, ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches Verhalten von Aichinger Consulting e.U. zugrunde liegt.
3. Sofern Aichinger Consulting e.U. Fremdleistungen als Vermittler in Auftrag gibt, haftet Aichinger Consulting e.U. weder für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Fremddienstleister noch für vom Fremddienstleister zu vertretende Leistungsstörungen oder Schäden sowie sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung der Fremddienstleistung. Da Aichinger Consulting e.U. in diesen Fällen lediglich als Vermittler auftritt, sind die jeweiligen Fremddienstleister keine Aichinger Consulting e.U. zuzurechnenden Erfüllungsgehilfen.
4. Ist der Kunde Unternehmer, ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit eine Haftung von Aichinger Consulting e.U. und die der Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.
5. Ist der Kunde Unternehmer, wird die Anwendung des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) zulasten des Kunden ausgeschlossen.
6. Ist der Kunde Unternehmer, verfallen Schadenersatzansprüche des Kunden in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Aichinger Consulting e.U.. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
7. Ist der Kunde Unternehmer, wird das Irrtumsanfechtungsrecht des Kunden, ausgenommen bei grob fahrlässiger Veranlassung, ausgeschlossen.
8. Im Hinblick auf die von Aichinger Consulting e.U. abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt die Haftung von Aichinger Consulting e.U. für Vermögensschäden stets als auf diese Versicherungssumme (derzeit € 2.000.000,-) beschränkt.
9. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von vorstehenden Haftungsregelungen ausdrücklich nicht erfasst.
Gewährleistung
1. Gegenüber Verbrauchern haftet Aichinger Consulting e.U. bei Erbringung der Leistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Gewährleistungsrechts.
2. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Aichinger Consulting e.U. gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Leistung.
3. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er nicht berechtigt, Zahlungen wegen gewährleistungsrechtlicher Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Verzug
1. Befindet sich Aichinger Consulting e.U. in Verzug, so steht dem Kunden – ausgenommen bei Fixgeschäften, bei Leistungsverweigerung durch Aichinger Consulting e.U. oder wenn offensichtlich ist, dass Aichinger Consulting e.U. nicht in der Lage ist, die Leistung binnen angemessener Frist zu erbringen – ein Rücktrittsrecht zu, wenn er Aichinger Consulting e.U. vorab, gemeinsam mit der Rücktrittserklärung, eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
2. Bei Zahlungsverzug ist Aichinger Consulting e.U. berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 4% zu berechnen. Aichinger Consulting e.U. bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens gegenüber dem Verbraucher vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist Aichinger Consulting e.U. berechtigt, vom Verbraucher eine Mahngebühr in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen.
3. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9,2% über dem Basiszinssatz. Aichinger Consulting e.U. bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens gegenüber dem Unternehmer vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist Aichinger Consulting e.U. berechtigt, vom Unternehmer eine Mahngebühr in Höhe von zumindest € 40,00 oder die tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Aichinger Consulting e.U. sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung stellen.
IX. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich Aichinger Consulting e.U. über alle für die Geschäftsbeziehung und die Vertragsabwicklung relevanten Maßnahmen zeitgerecht zu informieren und Aichinger Consulting e.U. die erforderlichen Unterlagen, Dokumente, etc. in geeigneter Weise und in geeigneten Formaten zur Verfügung zu stellen bzw. technische Zugänge und Zugriffe in geeigneter Weise zu ermöglichen.
2. Der Kunde wird Aichinger Consulting e.U. unverzüglich von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, verzögerten, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt oder angepasst werden müssen oder verzögert werden.
3. Der Kunde hat alle Leistungen von Aichinger Consulting e.U. (insbesondere alle Entwürfe, Konzepte, Muster) unverzüglich zu überprüfen und binnen fünf Werktagen ab Eingang freizugeben.
Ist der Kunde Unternehmer, gelten Leistungen bei Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden als vom Kunden genehmigt.
4. Der Kunde hat Aichinger Consulting e.U. bei einseitigem Abbruch oder einseitiger Änderung bereits in Auftrag gegebener Arbeiten – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch Aichinger Consulting e.U. – die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind Aichinger Consulting e.U. unverzüglich vollständig zurückzustellen. Allfällige Kopien, Ausdrucke oder sonstige Vervielfältigungen oder Abzüge sind vom Kunden zu vernichten.
Ist der Kunde Unternehmer und der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Aichinger Consulting e.U. begründet, hat der Kunde Aichinger Consulting e.U. darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Vergütungsanrechnung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Weiters ist Aichinger Consulting e.U. bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von Aichinger Consulting e.U., schad- und klaglos zu halten.
5. Der Kunde ist verpflichtet, vor der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abtretung oder Übertragung vertraglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte, die schriftliche Zustimmung von Aichinger Consulting e.U. einzuholen. Aichinger Consulting e.U. ist nicht verpflichtet, die Zustimmung zur Abtretung oder Übertragung vertraglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte zu erteilen.
6. Der Kunde ist zur Kennzeichnung gemäß Punkt V. 1. verpflichtet.
X. Geheimhaltung
1. Der Kunde und Aichinger Consulting e.U. verpflichten sich wechselseitig zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen.
2. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Unterlagen, Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und technisches Wissen, welche/s jeweils wechselseitig zugänglich gemacht werden/wird oder im Zuge der Auftragserfüllung zugänglich werden/wird. Davon ausgenommen sind Unterlagen, Daten und technisches Wissen, die/das zum Zeitpunkt, in dem sie zugänglich werden, bereits öffentlich bekannt waren.
3. Der Kunde und Aichinger Consulting e.U. verpflichten sich, jenen an der Vertragsabwicklung Beteiligten, insbesondere Mitarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Aushilfen und Subunternehmer, die notwendigerweise oder im Zuge der Vertragserfüllung von vertraulichen Informationen Kenntnis erlangen, eine gleichartige Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen und alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu treffen. Soweit Informationen in diesem Rahmen weitergegeben werden, werden sie als vertrauliche Informationen weitergegeben und dürfen nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung verwendet werden.
4. Jede Verwertung von Informationen, Tatsachen und Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, zu anderen Zwecken als der Vertragserfüllung ist sowohl dem Kunden als auch Aichinger Consulting e.U. und allen an der Vertragsabwicklung beteiligten Personen ausdrücklich untersagt.
5. Der Kunde und Aichinger Consulting e.U. haben alle zweckmäßigen Vorkehrungen zum Schutz und zur gesicherten Verwahrung aller Informationen, Tatsachen und Daten, sowie auch hinsichtlich der im Zusammenhang mit der Erfüllung und Abwicklung dieser Vereinbarung bekannt gewordenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu treffen.
XI. Termine und Fristen
1. Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als Richtwert und bleiben unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Aichinger Consulting e.U. schriftlich zu bestätigen.
2. Verzögert sich die Leistung von Aichinger Consulting e.U. aus Gründen, die Aichinger Consulting e.U. nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse beruhend auf höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse oder aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Fristen entsprechend (Fortlaufshemmung).
XII. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Ordentliche Kündigung
1. Ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossenes Vertragsverhältnis kann sowohl vom Kunden als auch von Aichinger Consulting e.U. unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen und angefallene Kosten hat der Kunde jedenfalls zu vergüten.
2. Der Kunde trägt bei Ausübung des Kündigungsrechts jedenfalls auch die Kosten der Beauftragung von Fremddienstleistern. Dies gilt jedoch nur insoweit, als die Fremddienstleistungen nicht mehr gekündigt werden können. Bei Kündigungsmöglichkeit sind die Kosten mit den vom fremden Dienstleister geltend gemachten Ansprüchen zuzüglich dem vereinbarten Aufschlag beschränkt.
3. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits begonnene Leistungen werden auch dann als erbracht und Unternehmern gegenüber als abgeschlossen berechnet, wenn der Kunde darauf verzichtet, dass ihm die Teilleistung zur Verfügung gestellt wird bzw. darauf, diese zu nutzen.
Außerordentliche Kündigung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind der Kunde und/oder Aichinger Consulting e.U. berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen.
Wichtige Gründe, die Aichinger Consulting e.U. zur Vertragsauflösung berechtigen sind:
1. der fortgesetzte Verstoß des Kunden gegen wesentliche Verpflichtungen (zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten) trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen;
2. das Bestehen von Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden und wenn der Kunde die von Aichinger Consulting e.U. schriftlich angeforderte (Teil)Zahlung nicht binnen 14 Tagen erbringt;
3. wenn der Kunde angeforderte Vorauszahlungen trotz schriftlicher Setzung einer 14-tägigen Nachfrist nicht leistet;
4. die Verletzung von oder der Verstoß des Kunden gegen Verpflichtungen im Sinne des Punktes IX.;
5. wenn der Kunde die ihm eingeräumten Nutzungsrechte an Leistungen, Dokumenten, Unterlagen etc. vereinbarungswidrig oder über die Vereinbarung hinausgehend, während aufrechter Vertragsbeziehung oder nach dessen Beendigung, gebraucht oder zu Zwecken, welche den Zielen des Vertrages offenbar widerstreben, missbraucht;
6. Unmöglichkeit der Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder die Verzögerung oder Verhinderung der Ausführung der Leistung durch den Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen;
XIII. Elektronische Kommunikation
Der Kunde und die für ihn vertretungsbefugten Personen sind mit der telefonischen Kontaktaufnahme, der Übermittlung von elektronischer Post (zB E-Mails, SMS) oder Telefaxen durch Aichinger Consulting e.U. zu Werbe- und (Produkt-, Service-, Dienstleistungs-) Informationszwecken ausdrücklich einverstanden. Diese Zustimmung kann im Sinne des § 174 Abs 4 TKG 2021 jederzeit mittels E-Mail an beratung@aichinger-consulting.at oder per Brief an Aichinger Consulting e.U., Gaisbergstraße 28, 5020 Salzburg, widerrufen werden.
XIV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG und des UN-Kaufrechtes.
2. Bei beidseitig unternehmensbezogenen Geschäften ist Gerichtsstand für alle Ansprüche und allfällige Streitigkeiten aus und auf Grund von Vereinbarungen oder Verträgen mit Aichinger Consulting e.U. sowie im Zusammenhang mit der Leistungserbringung das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Aichinger Consulting e.U. steht es jedoch frei, den Kunden an dessen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Verträgen mit Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Bei Verträgen mit Verbrauchern tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung jene Bestimmung, die für Verbraucher gesetzlich vorgesehen ist.