1. Der Kunde verpflichtet sich Aichinger Consulting e.U. über alle für die Geschäftsbeziehung und die Vertragsabwicklung relevanten Maßnahmen zeitgerecht zu informieren und Aichinger Consulting e.U. die erforderlichen Unterlagen, Dokumente, etc. in geeigneter Weise und in geeigneten Formaten zur Verfügung zu stellen bzw. technische Zugänge und Zugriffe in geeigneter Weise zu ermöglichen.
2. Der Kunde wird Aichinger Consulting e.U. unverzüglich von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, verzögerten, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt oder angepasst werden müssen oder verzögert werden.
3. Der Kunde hat alle Leistungen von Aichinger Consulting e.U. (insbesondere alle Entwürfe, Konzepte, Muster) unverzüglich zu überprüfen und binnen fünf Werktagen ab Eingang freizugeben.
Ist der Kunde Unternehmer, gelten Leistungen bei Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden als vom Kunden genehmigt.
4. Der Kunde hat Aichinger Consulting e.U. bei einseitigem Abbruch oder einseitiger Änderung bereits in Auftrag gegebener Arbeiten – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch Aichinger Consulting e.U. – die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind Aichinger Consulting e.U. unverzüglich vollständig zurückzustellen. Allfällige Kopien, Ausdrucke oder sonstige Vervielfältigungen oder Abzüge sind vom Kunden zu vernichten.
Ist der Kunde Unternehmer und der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Aichinger Consulting e.U. begründet, hat der Kunde Aichinger Consulting e.U. darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Vergütungsanrechnung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Weiters ist Aichinger Consulting e.U. bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von Aichinger Consulting e.U., schad- und klaglos zu halten.
5. Der Kunde ist verpflichtet, vor der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abtretung oder Übertragung vertraglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte, die schriftliche Zustimmung von Aichinger Consulting e.U. einzuholen. Aichinger Consulting e.U. ist nicht verpflichtet, die Zustimmung zur Abtretung oder Übertragung vertraglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte zu erteilen.
6. Der Kunde ist zur Kennzeichnung gemäß Punkt V. 1. verpflichtet.