DATENSCHutz

An der Pflicht zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie nationaler Datenschutzgesetze führt kein Weg vorbei.

Keinesfalls aber muss die umfangreiche Aufgabe ein komplettes Unternehmen quasi „datenschutzfit“ zu machen, Ihre wertvolle Zeit rauben, Unmengen an Ressourcen binden und betriebliche Abläufe unnötig verändern und verkomplizieren.

Reichhaltige Praxiserfahrung ermöglicht es, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen anzubieten – passgenau für Ihre Branche, Ihr spezielles Geschäftsfeld, abgestimmt auf Unternehmensgröße und -infrastruktur und mühelos in Ihre bisherigen Betriebsabläufe integrierbar. Im Ergebnis verfügen Sie jedenfalls über direkt vermitteltes Wissen, know how für den Geschäftsalltag, praktische Muster, strukturierte Anleitungen sowie ein Handbuch um Ihr Wissen jederzeit aufzufrischen.

Darüber hinaus stehe ich meinen Kunden selbstverständlich jederzeit bei auftretenden Fragen oder Problemen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite. Auf Wunsch übernehme ich auch gerne dauerhaft die Funktion der Anlaufstelle für datenschutzrechtliche Themen in Ihrem Unternehmen – eine garantierte Entlastung für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Zur Orientierung hier einige Basisleistungen, die jeweils flexibel an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst werden:

    • Erhebung des Ist-Zustandes und Festlegung des Soll-Zustands
    • Erstellung eines individuellen Verarbeitungsverzeichnisses
    • Mitarbeiterschulung
    • Mitarbeiterdatenschutz
    • Datenschutzerklärung
    • Website und Webshop (Informations- und Aufklärungspflichten, Einwilligungserklärungen, Datenschutzerklärung)
    • Zahlreiche praktische Muster (Reaktion auf Betroffenenrechte, Geheimhaltungsverpflichtung gem. § 6 DSG, Data-Breach Notification, Einwilligungsformulare zur Datenverarbeitung)
    • Checklisten
    • Sicherheitsempfehlungen
    • Handlungsanleitungen
    • Datenschutzhandbuch
    • Anpassung AGB
    • Individuelle Beratung
    • Beurteilung von Geschäftsbeziehungen hinsichtlich der Frage des Vorliegens von Auftragsverarbeiterverhältnissen
    • dauerhafte Beratungspauschalen oder einzelfallbezogene Abrechnung 

In einem ersten Beratungsgespräch legen wir gemeinsam die individuellen Bausteine für Ihr unternehmenseigenes „Rundum-sorglos-Paket“ fest und implementieren dieses in der Folge in Ihrem Unternehmen. Flexibel, transparent und effizient.

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